Platzordnung

Verkehrserziehung Übungsplatz Hornoer Ring

1.Ordnung

Alle Nutzer sind verpflichtet :

  • beim Befahren des Platzes die Zufahrt zu nutzen
  • das Befahren der Parkmöglichkeit Pkw und Krad ist zwischen Tor 1 und der Baumgruppe zu nutzen
  • die Parkordnung einhalten
  • parken mit PKW auf dem Übungsplatz nur für Fahrschulautos erlaubt
  • Besucher mit PKW parken außerhalb des Übungsplatzes
  • Besucher mit Krad dürfen nur in Begleitung eines Fahrlehrers den Platz befahren
  • bei Veranstaltungen bestehen Ausnahmen, diese sind dem Vorstand zu melden und bedürfen ihrer Zustimmung
  • die Fahrtrichtungen der Grundfahraufgaben sind ohne Ausnahme einzuhalten
  • nur 1 Fahrschüler pro Grundfahraufgabe in Fahrtrichtung zulässig
  • paralleles fahren der Grundfahraufgaben sind nur im Tor 7 und 9 erlaubt!
  • die Auswertung einer Grundfahraufgabe darf den Ablauf nicht behindern.
  • befindet sich ein Auszubildender in der Kreisfahrt ist Tor 1 und 2 nicht zu befahren!
    (Absicherung : verantwortlicher Fahrlehrer + Fahrschule)
  • entgegengesetztes fahren der Fahrübungsstrecken oder Querfahrten sind strengstens verboten!
    (verantwortlich: Fahrlehrer, Fahrschule, Mieter, Nutzer)
  • zusätzliche Übungen sind mit dem Vorstand abzusprechen und vom Ausbilder zu überwachen !
  • das Befahren des Übungsplatzes ist für Fahrschüler und Fahrlehrer nur mit entsprechender Motorradbekleidung gestattet
    (Hier gilt vor allem die Vorbildfunktion der Ausbilder!) Der §6 der Untermietvertrages gilt für alle Nutzer des Platzes

2.Sauberkeit

  • alle Untermieter, Mieter und Nutzer nehmen regelmäßig an Arbeitseinsätzen und Reinigungen des Platzes teil
  • es ist nicht gestattet, ohne die Zustimmung des Vorstandes, Gegenstände aller Art auf dem Übungsplatz zu lagern
    (bspw. Altreifen, Fenster, Türen, Leisten, Fässer usw.)! Hier droht eine Ordnungsstrafe vom Bezirksamt!
  • Zigarettenkippen werden ab sofort nur noch im vorhandenen Aschenbecher entsorgt!
  • jeglicher anderer Unrat wird durch die Untermieter und Nutzer selbstständig entsorgt
  • vorhandener Mülleimer darf nur für kleinere Abfälle genutzt werden

3.Sicherheit

Platzabsicherung:

Beim Verlassen des Übungsplatzes ist darauf zu achten, das der Übungsplatz gesichert wird (durch Kette am Tage und Schloss am Abend) wenn kein weiterer Nutzer auf dem Übungsplatz anwesend ist.

4.Zuwiderhandlungen

  • bei Nichteinhaltung der Platzordnung, droht eine Abmahnung!
  • bei Wiederholung einer Nichteinhaltung der Platzordnung, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro! (Das ist kein Scherz!)
  • diese Einnahmen werden für die Erhaltung des Übungsplatzes genutzt

5.Aktualisierung der Platzordnung

erfolgt regelmäßig durch den Vorstand und wird durch Aushang auf dem Übungsplatz bekannt gegeben!

Der Vorstand

(Stand:21.06.2011)